Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Geltung
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist
dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt,
sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein,
sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass
hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um
mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von
Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen
und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung
werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme
vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen
nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen,
gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und
pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein
einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im
Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich
anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für:
-
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-
die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB
dient,
-
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der
Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt),
-
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter
der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung
des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
VI. Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein
Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich, wenn nicht anders vereinbart (Kleinunternehmer-Regelung)
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3
abgegolten.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen
(z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden, wenn nicht anders vereinbart.
4.
Der Honoraranspruch ist bei Erhalt der Rechnung
innerhalb von 14 Tagen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so
ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Rechnung fällig. Der Fotograf
ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem
jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.
Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1.
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung
grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf
haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung
der Daten.
3.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten
sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen
schriftlich bestätigt worden ist.
4.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch
den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum
Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung
des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.